Lehrkräftefortbildung · WBS

Berufs­orientierung, die im Unterricht ankommt.

Welche Angebote es gibt, wie sie sich in Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung einbauen lassen und welcher Rechtsrahmen gilt.

Baden-Württemberg VwV BO vom 13.09.2025 Sek I & Oberstufe
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Fahrplan

Vier Stationen für heute

  1. 01

    Rahmen

    WBS als Ankerfach & was die neue VwV BO verändert

  2. 02

    Angebote

    Programme von Klasse 5 bis zur Kursstufe, zum Durchklicken

  3. 03

    Integration

    Vor – während – nach: fertige Unterrichtsbausteine

  4. 04

    Recht

    Praktikum, Aufsicht, Versicherung, Datenschutz – mit Checkliste

01 · Rahmen

WBS ist das Ankerfach der Beruflichen Orientierung

Ab Klasse 7 bzw. 8 ist das Fach auch bei der Koordinierung und Steuerung, der Vor- und Nachbereitung sowie der Reflexion von Praxiserfahrungen zu berücksichtigen.

Sinngemäß nach VwV BO vom 13.09.2025, Nr. 5

1

Interessen, Fähigkeiten & Werte analysieren

Innere Orientierung: Wer bin ich, was kann ich?

2

Berufs- & Arbeitswelt erkunden

Äußere Orientierung: Welche Wege gibt es?

3

Einordnen, reflektieren, entscheiden

Erfahrungen abgleichen und Schlüsse ziehen

4

Realisieren

Bewerbung, Anschluss, Übergang planen

Die vier Qualitätsbereiche: VwV BO 2025, Nr. 1.3. Umsetzung „klischeefrei“, Ausbildungs- und Studienorientierung gleichwertig.

01 · Rahmen

Neue VwV BO: was sich ändert

VwV des Kultusministeriums vom 13. September 2025, veröffentlicht in K.u.U. Nr. 17/2025. Sie ersetzt die VwV von 2017.

NEU

BO-Team

Feste Ansprechpersonen mit klaren Zuständigkeiten statt einer einzelnen Koordinationskraft. Möglichst mit Elternvertretung.

NEU

BO-Portfolio ab Klasse 5

Spätestens mit Beginn von WBS, wenn möglich digital, z. B. mit berufswahlapp oder BOaktiv.

MEHR

13 statt 10 Praxistage

Mindestens zwei Blockpraktika (5 + 3 Tage). Praktikumseinzeltage sind ausdrücklich vorgesehen.

Tag der BO

Ab Klasse 5 in mehreren Jahrgangsstufen, auch fachintegriert im regulären Unterricht möglich.

Tandem Schule–Berufsberatung

An jeder Schule mindestens eine Lehrkraft und eine Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit.

Infoveranstaltungen

Mindestens eine berufliche Schule wird eingeladen. Berufliche und akademische Bildung werden als gleichwertig dargestellt.

Quelle: VwV BO 2025, Nr. 3.4, 3.5, 6, 8.3, 10, 11.2, 12

01 · Rahmen · interaktiv

Welche Regeln gelten für meine Klasse?

Die Übergangsbestimmung (Nr. 15) staffelt die Umstellung nach Jahrgängen. Wählen Sie Schuljahr und Klassenstufe:

Vereinfachte Darstellung für allgemein bildende Schulen. Sonderfälle wie Klassenwiederholung oder Oberstufe bitte in Nr. 15 der VwV nachlesen.

01 · Rahmen

13 Tage Praxis, und was davon fest ist

1Block A
2
3
4
5
6Block B
7
8
9flexibel
10
11
12
13
Blockpraktikum ≥ 5 Tage, in der Vorabgangsklasse (G9: möglichst Kl. 11) Blockpraktikum ≥ 3 Tage frei gestaltbar: Einzeltage, Erkundungen, Projekte
VwV 201710 Tage

davon mind. 5 in einem mehrtägigen Praktikum

VwV 202513 Tage

mind. 2 Blockpraktika (5 + 3), Pflicht in Kl. 8–10 bzw. 11; hybrid bis 3 Tage/Woche möglich

VwV BO 2025, Nr. 8.2 und 8.3. Oberstufe Gym/GMS: zusätzlich mind. 4 Unterrichtstage Ausbildungs- und Studienorientierung (Nr. 9).

02 · Angebote · interaktiv

Der rote Faden von Klasse 5 bis zur Kursstufe

02 · Angebote · interaktiv

Angebote-Katalog

03 · Integration · Karten anklicken

Jedes Angebot braucht einen Rahmen im Unterricht

Die VwV schreibt vor, Praxiserfahrungen im Unterricht vor- und nachzubereiten. Neu ist die verpflichtende Praktikumsreflexion, möglichst mit Lernaufgabe (Nr. 8.4, 8.6.2).

Vor­her

Erwartungen klären, Fragen entwickeln, Lernaufgabe vergeben

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Vorbereiten

  • Interessen-Check und Portfolio-Eintrag: Was will ich herausfinden?
  • Erkundungsfragen gemeinsam formulieren (Tätigkeit, Wege, Anforderungen)
  • Lernaufgabe festlegen, z. B. Interview mit einer Azubi
  • Verhalten, Rechte, Notfallnummer, Fehlzeiten-Meldung besprechen
  • Elternbrief (Anlage 2/3 der VwV) mitgeben
Wäh­rend

Beobachten, dokumentieren, Kontakt halten

↻ umdrehen

Begleiten

  • Tagesprotokoll digital (z. B. im Portfolio): 3 Beobachtungen und 1 Frage
  • Lehrkraft hält Kontakt zur Praktikumsstelle, Besuch auch digital möglich
  • Fotos nur mit Erlaubnis des Betriebs und ohne Personen ohne Einwilligung
  • Mini-Check-in per Lernplattform an Tag 2
Nach­her

Reflektieren, einordnen, nächsten Schritt planen

↻ umdrehen

Reflektieren

  • Abgleich: Erwartung und Erfahrung, Interessen und Anforderungen
  • Präsentation der Lernaufgabe (Galerie-Gang, Speed-Dating)
  • Portfolio: Was nehme ich mit? Was probiere ich als Nächstes aus?
  • Rückmeldung der Schule in Textform, Hinweis im Zeugnis (Nr. 8.6.2)
  • Anschlussgespräch mit der Berufsberatung anbahnen
03 · Integration

Drei Bausteine für die nächste Woche

Kl. 7–8 · 2 × 45 min

Ausbildungsbotschafter-Talk

  1. Vorab: Berufe der Gäste recherchieren (planet-beruf.de)
  2. Fragen-Karten in Kleingruppen, je eine pro Qualitätsbereich
  3. Talkrunde auf Augenhöhe mit den Azubis
  4. Exit-Ticket: „Was hat mich überrascht?“ ins Portfolio
Bezug: Berufs- und Arbeitswelt erkunden · Klischees prüfen
Kl. 8–9 · Projekt, 4 Wochen

Betriebs-Reportage

  1. Erkundung eines Bildungspartners (Teil der 13 Tage)
  2. Teams: Arbeitsplatz, Ausbildungsweg, Wirtschaftsfaktoren
  3. Produkt: Kurzreportage oder Podcast, Rechte vorab klären
  4. Präsentation am Tag der BO, Eltern eingeladen
Bezug: Erwerbstätiger · Wirtschaftsbürger · Elterneinbindung
Kl. 9–10 · 90 min

Entscheidungs-Werkstatt

  1. Ergebnisse von Kompetenzanalyse und Praktika sichten
  2. Entscheidungsmatrix: Interessen × Anforderungen × Wege
  3. Peer-Beratung zu zweit mit Leitfragen
  4. Konkreter nächster Schritt, Termin bei der Berufsberatung
Bezug: Einordnen, reflektieren, entscheiden · Realisieren
04 · Recht

Praktikum: die harten Grenzen

7 hmax. pro Tag für vollzeitschulpflichtige Praktikant:innen
35 hmax. pro Woche, verteilt auf 5 Tage
20–6Uhr Nachtruhe: in dieser Zeit keine Beschäftigung
0 €Vergütung, erlaubt ist nur eine geringe Aufwandsentschädigung

§ 5 Abs. 2 JArbSchG Zulässigkeit

Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht sind vom Beschäftigungsverbot für Kinder ausgenommen. Es gelten § 7 S. 1 Nr. 2 und §§ 9–46 JArbSchG entsprechend. Vollzeitschulpflichtige Jugendliche gelten dabei als Kinder.

§ 22 JArbSchG Keine gefährlichen Arbeiten

Auch keine Tätigkeiten mit mehr als unerheblicher Gesundheitsgefahr, etwa Absturz-, Verschüttungs- oder Erstickungsgefahr (VwV BO Nr. 8.6.1).

§ 11 JArbSchG Pausen

Bei mehr als 4,5 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 6 Stunden mindestens 60 Minuten. Spätestens nach 4,5 Stunden ist eine Pause fällig.

§ 43 IfSG Arbeit mit Lebensmitteln

Bäckerei, Küche, Kita-Verpflegung: Vor Beginn ist meist eine Belehrung durch das Gesundheitsamt nötig. Rechtzeitig mit dem örtlichen Gesundheitsamt klären.

Quellen: JArbSchG §§ 5, 7, 11, 14, 15, 22 · IfSG § 43 · VwV BO 2025 Nr. 8.6.1

04 · Recht

Aufsicht, Versicherung, Haftung

Nr. 13.1 Aufsicht

Betrieb bzw. Kooperationspartner benennt eine verantwortliche Person, die die Aufsicht vor Ort übernimmt. Die Lehrkraft prüft die Eignung der Stelle und hält Kontakt (Nr. 8.6.3, 8.6.4).

Nr. 13.2 Unfallversicherung

Gesetzlich über die Unfallkasse Baden-Württemberg versichert, für Körperschäden bei allen schulisch begleiteten BO-Veranstaltungen und auf den Wegen dorthin. Das gilt auch für freiwillige, schulisch begleitete Praktika im Ausland.

Nr. 13.3–13.4 Haftpflicht & Sachschäden

Nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Es greifen die freiwillige Schüler-Zusatzversicherung oder eine private Haftpflicht. Die Schule muss die Eltern vorab informieren.

Nr. 13.5 Schäden bei Dritten

Der Betrieb nimmt schulische Aufsichtspflichten wahr. Es gelten Amtshaftungsgrundsätze, das Land tritt ein. Ein Rückgriff auf den Betrieb ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit möglich.

⚠️
Falle Ferienpraktikum: Ergänzende Praxiserfahrungen sind nur dann versichert, wenn sie schulisch begleitet sind (Nr. 8.5). Außerunterrichtliche Praxiserfahrungen muss die Schulleitung genehmigen (Nr. 14).
04 · Recht

Datenschutz & externe Partner

Nr. 14 Was weitergegeben werden darf

Die Schule ist die verantwortliche Stelle. An den Kooperationspartner darf sie Name, Schule und Klasse übermitteln (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 4 LDSG, SchG). Für alles Weitere gilt die VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen.

Digital Portfolio & Tools

Für das digitale BO-Portfolio sieht die VwV die Landesverfahren berufswahlapp und BOaktiv vor. Andere Apps und Clouds nur, wenn sie datenschutzrechtlich geprüft und freigegeben sind.

Bild & Ton Fotos, Reportagen, Podcasts

Aufnahmen von Personen nur mit Einwilligung, bei Minderjährigen auch der Eltern. Im Betrieb zusätzlich die Erlaubnis des Unternehmens einholen (Betriebsgeheimnisse).

Neutralität Unternehmen im Unterricht

Partner informieren, sie werben nicht. Inhalte sollen sachlich, ausgewogen und klischeefrei sein. Bei Sponsoring oder Werbematerial vorab die Schulleitung einbinden und die Landesregeln zu Werbung an Schulen beachten.

💡
Die VwV liefert Musterbriefe für Praktikumsstelle und Eltern (auch in einfacher Sprache) und einen Rückmeldebogen des Betriebs (Anlagen 1–4). Sie können verwendet oder durch inhaltsgleiche schuleigene Schreiben ersetzt werden.
04 · Recht · zum Abhaken

Checkliste vor jeder Praxiserfahrung

0/12
Zum Mitnehmen

Drei Gedanken für morgen

1

Weniger Event, mehr Faden

Jedes Angebot bekommt einen Platz im WBS-Unterricht und im Portfolio, mit Vorbereitung, Lernaufgabe und Reflexion.

2

13 Tage klug verteilen

Zwei Blockpraktika sind gesetzt. Den Rest für Einzeltage, Erkundungen und Projekte mit Bildungspartnern nutzen.

3

Rechtlich sauber, ohne Angst

Schulisch begleitet heißt versichert. Mit Musterbriefen, Checkliste und Genehmigung durch die Schulleitung ist man auf der sicheren Seite.

Welches Angebot probieren Sie im nächsten Halbjahr aus?

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