Berufsorientierung, die im Unterricht ankommt.
Welche Angebote es gibt, wie sie sich in Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung einbauen lassen und welcher Rechtsrahmen gilt.
Vier Stationen für heute
- 01
Rahmen
WBS als Ankerfach & was die neue VwV BO verändert
- 02
Angebote
Programme von Klasse 5 bis zur Kursstufe, zum Durchklicken
- 03
Integration
Vor – während – nach: fertige Unterrichtsbausteine
- 04
Recht
Praktikum, Aufsicht, Versicherung, Datenschutz – mit Checkliste
WBS ist das Ankerfach der Beruflichen Orientierung
Ab Klasse 7 bzw. 8 ist das Fach auch bei der Koordinierung und Steuerung, der Vor- und Nachbereitung sowie der Reflexion von Praxiserfahrungen zu berücksichtigen.
Sinngemäß nach VwV BO vom 13.09.2025, Nr. 5
Interessen, Fähigkeiten & Werte analysieren
Innere Orientierung: Wer bin ich, was kann ich?
Berufs- & Arbeitswelt erkunden
Äußere Orientierung: Welche Wege gibt es?
Einordnen, reflektieren, entscheiden
Erfahrungen abgleichen und Schlüsse ziehen
Realisieren
Bewerbung, Anschluss, Übergang planen
Die vier Qualitätsbereiche: VwV BO 2025, Nr. 1.3. Umsetzung „klischeefrei“, Ausbildungs- und Studienorientierung gleichwertig.
Neue VwV BO: was sich ändert
VwV des Kultusministeriums vom 13. September 2025, veröffentlicht in K.u.U. Nr. 17/2025. Sie ersetzt die VwV von 2017.
BO-Team
Feste Ansprechpersonen mit klaren Zuständigkeiten statt einer einzelnen Koordinationskraft. Möglichst mit Elternvertretung.
BO-Portfolio ab Klasse 5
Spätestens mit Beginn von WBS, wenn möglich digital, z. B. mit berufswahlapp oder BOaktiv.
13 statt 10 Praxistage
Mindestens zwei Blockpraktika (5 + 3 Tage). Praktikumseinzeltage sind ausdrücklich vorgesehen.
Tag der BO
Ab Klasse 5 in mehreren Jahrgangsstufen, auch fachintegriert im regulären Unterricht möglich.
Tandem Schule–Berufsberatung
An jeder Schule mindestens eine Lehrkraft und eine Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit.
Infoveranstaltungen
Mindestens eine berufliche Schule wird eingeladen. Berufliche und akademische Bildung werden als gleichwertig dargestellt.
Quelle: VwV BO 2025, Nr. 3.4, 3.5, 6, 8.3, 10, 11.2, 12
Welche Regeln gelten für meine Klasse?
Die Übergangsbestimmung (Nr. 15) staffelt die Umstellung nach Jahrgängen. Wählen Sie Schuljahr und Klassenstufe:
Vereinfachte Darstellung für allgemein bildende Schulen. Sonderfälle wie Klassenwiederholung oder Oberstufe bitte in Nr. 15 der VwV nachlesen.
13 Tage Praxis, und was davon fest ist
davon mind. 5 in einem mehrtägigen Praktikum
mind. 2 Blockpraktika (5 + 3), Pflicht in Kl. 8–10 bzw. 11; hybrid bis 3 Tage/Woche möglich
VwV BO 2025, Nr. 8.2 und 8.3. Oberstufe Gym/GMS: zusätzlich mind. 4 Unterrichtstage Ausbildungs- und Studienorientierung (Nr. 9).
Der rote Faden von Klasse 5 bis zur Kursstufe
Angebote-Katalog
Jedes Angebot braucht einen Rahmen im Unterricht
Die VwV schreibt vor, Praxiserfahrungen im Unterricht vor- und nachzubereiten. Neu ist die verpflichtende Praktikumsreflexion, möglichst mit Lernaufgabe (Nr. 8.4, 8.6.2).
Erwartungen klären, Fragen entwickeln, Lernaufgabe vergeben
Vorbereiten
- Interessen-Check und Portfolio-Eintrag: Was will ich herausfinden?
- Erkundungsfragen gemeinsam formulieren (Tätigkeit, Wege, Anforderungen)
- Lernaufgabe festlegen, z. B. Interview mit einer Azubi
- Verhalten, Rechte, Notfallnummer, Fehlzeiten-Meldung besprechen
- Elternbrief (Anlage 2/3 der VwV) mitgeben
Beobachten, dokumentieren, Kontakt halten
Begleiten
- Tagesprotokoll digital (z. B. im Portfolio): 3 Beobachtungen und 1 Frage
- Lehrkraft hält Kontakt zur Praktikumsstelle, Besuch auch digital möglich
- Fotos nur mit Erlaubnis des Betriebs und ohne Personen ohne Einwilligung
- Mini-Check-in per Lernplattform an Tag 2
Reflektieren, einordnen, nächsten Schritt planen
Reflektieren
- Abgleich: Erwartung und Erfahrung, Interessen und Anforderungen
- Präsentation der Lernaufgabe (Galerie-Gang, Speed-Dating)
- Portfolio: Was nehme ich mit? Was probiere ich als Nächstes aus?
- Rückmeldung der Schule in Textform, Hinweis im Zeugnis (Nr. 8.6.2)
- Anschlussgespräch mit der Berufsberatung anbahnen
Drei Bausteine für die nächste Woche
Ausbildungsbotschafter-Talk
- Vorab: Berufe der Gäste recherchieren (planet-beruf.de)
- Fragen-Karten in Kleingruppen, je eine pro Qualitätsbereich
- Talkrunde auf Augenhöhe mit den Azubis
- Exit-Ticket: „Was hat mich überrascht?“ ins Portfolio
Betriebs-Reportage
- Erkundung eines Bildungspartners (Teil der 13 Tage)
- Teams: Arbeitsplatz, Ausbildungsweg, Wirtschaftsfaktoren
- Produkt: Kurzreportage oder Podcast, Rechte vorab klären
- Präsentation am Tag der BO, Eltern eingeladen
Entscheidungs-Werkstatt
- Ergebnisse von Kompetenzanalyse und Praktika sichten
- Entscheidungsmatrix: Interessen × Anforderungen × Wege
- Peer-Beratung zu zweit mit Leitfragen
- Konkreter nächster Schritt, Termin bei der Berufsberatung
Praktikum: die harten Grenzen
§ 5 Abs. 2 JArbSchG Zulässigkeit
Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht sind vom Beschäftigungsverbot für Kinder ausgenommen. Es gelten § 7 S. 1 Nr. 2 und §§ 9–46 JArbSchG entsprechend. Vollzeitschulpflichtige Jugendliche gelten dabei als Kinder.
§ 22 JArbSchG Keine gefährlichen Arbeiten
Auch keine Tätigkeiten mit mehr als unerheblicher Gesundheitsgefahr, etwa Absturz-, Verschüttungs- oder Erstickungsgefahr (VwV BO Nr. 8.6.1).
§ 11 JArbSchG Pausen
Bei mehr als 4,5 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 6 Stunden mindestens 60 Minuten. Spätestens nach 4,5 Stunden ist eine Pause fällig.
§ 43 IfSG Arbeit mit Lebensmitteln
Bäckerei, Küche, Kita-Verpflegung: Vor Beginn ist meist eine Belehrung durch das Gesundheitsamt nötig. Rechtzeitig mit dem örtlichen Gesundheitsamt klären.
Quellen: JArbSchG §§ 5, 7, 11, 14, 15, 22 · IfSG § 43 · VwV BO 2025 Nr. 8.6.1
Aufsicht, Versicherung, Haftung
Nr. 13.1 Aufsicht
Betrieb bzw. Kooperationspartner benennt eine verantwortliche Person, die die Aufsicht vor Ort übernimmt. Die Lehrkraft prüft die Eignung der Stelle und hält Kontakt (Nr. 8.6.3, 8.6.4).
Nr. 13.2 Unfallversicherung
Gesetzlich über die Unfallkasse Baden-Württemberg versichert, für Körperschäden bei allen schulisch begleiteten BO-Veranstaltungen und auf den Wegen dorthin. Das gilt auch für freiwillige, schulisch begleitete Praktika im Ausland.
Nr. 13.3–13.4 Haftpflicht & Sachschäden
Nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Es greifen die freiwillige Schüler-Zusatzversicherung oder eine private Haftpflicht. Die Schule muss die Eltern vorab informieren.
Nr. 13.5 Schäden bei Dritten
Der Betrieb nimmt schulische Aufsichtspflichten wahr. Es gelten Amtshaftungsgrundsätze, das Land tritt ein. Ein Rückgriff auf den Betrieb ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit möglich.
Datenschutz & externe Partner
Nr. 14 Was weitergegeben werden darf
Die Schule ist die verantwortliche Stelle. An den Kooperationspartner darf sie Name, Schule und Klasse übermitteln (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 4 LDSG, SchG). Für alles Weitere gilt die VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen.
Digital Portfolio & Tools
Für das digitale BO-Portfolio sieht die VwV die Landesverfahren berufswahlapp und BOaktiv vor. Andere Apps und Clouds nur, wenn sie datenschutzrechtlich geprüft und freigegeben sind.
Bild & Ton Fotos, Reportagen, Podcasts
Aufnahmen von Personen nur mit Einwilligung, bei Minderjährigen auch der Eltern. Im Betrieb zusätzlich die Erlaubnis des Unternehmens einholen (Betriebsgeheimnisse).
Neutralität Unternehmen im Unterricht
Partner informieren, sie werben nicht. Inhalte sollen sachlich, ausgewogen und klischeefrei sein. Bei Sponsoring oder Werbematerial vorab die Schulleitung einbinden und die Landesregeln zu Werbung an Schulen beachten.
Checkliste vor jeder Praxiserfahrung
Drei Gedanken für morgen
Weniger Event, mehr Faden
Jedes Angebot bekommt einen Platz im WBS-Unterricht und im Portfolio, mit Vorbereitung, Lernaufgabe und Reflexion.
13 Tage klug verteilen
Zwei Blockpraktika sind gesetzt. Den Rest für Einzeltage, Erkundungen und Projekte mit Bildungspartnern nutzen.
Rechtlich sauber, ohne Angst
Schulisch begleitet heißt versichert. Mit Musterbriefen, Checkliste und Genehmigung durch die Schulleitung ist man auf der sicheren Seite.
Welches Angebot probieren Sie im nächsten Halbjahr aus?
Zum Nachlesen
- VwV Berufliche Orientierung vom 13.09.2025, K.u.U. Nr. 17/2025 (PDF)
- ZSL: BO-Portal BW mit Rahmenbedingungen & Leitfäden
- ZSL: Projekte & Maßnahmen (KooBO, BOaktiv u. a.)
- Landtag BW, Drucksache 17/8748: Stand der BO an Schulen
- Kultusministerium: Berufliche Orientierung am Gymnasium
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Infektionsschutzgesetz § 43
- planet-beruf.de (Bundesagentur für Arbeit)
- Orientierungstest was-studiere-ich.de
- Entscheidungstraining BEST
- BESTOR: Berufs- und Studienorientierung am Gymnasium
- Girls’Day · Boys’Day
Stand: Oktober 2026. Diese Präsentation ist eine Arbeitshilfe für Lehrkräfte und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Originaltexte der Vorschriften und die Vorgaben der eigenen Schulleitung bzw. Schulaufsicht.